Neue Corona-Schutzverordnung NRW ab 02.November: Sport- und Trainingsbetrieb imAmateurbereich Neue Corona-Schutzverordnung NRW ab 02.November: Sport- und Trainingsbetrieb im Amateurbereich bis 30. November ausgesetzt!

Neue Corona-Schutzverordnung NRW ab 02.November: Sport- und Trainingsbetrieb imAmateurbereich Neue Corona-Schutzverordnung NRW ab 02.November: Sport- und Trainingsbetrieb im Amateurbereich bis 30. November ausgesetzt!

Vereinsleben wird faktisch lahmgelegt Stadtsportbund bietet wieder Online-Alternativen zum fit halten an –

Die aktuell in der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den MinisterpräsidentInnen der Bundesländer abgestimmten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden sich nicht nur auch konkret auf den Sport- und Trainingsbetrieb der Vereine in Nordrhein-Westfalen  stark einschränkend auswirken, sondern das aktive Vereinsleben in den Amateurvereinen so gut wie lahmlegen.

Der Stadtsportbund Duisburg informiert in seinem heutigen Newsletter über die wesentlichen für den Sport relevanten Punkte der Verordnung:

„Die ab dem 2. November 2020 gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bringt für den Sport sehr harte Einschnitte. Im Folgenden stellen wir Ihnen die relevanten Passagen vor, die den Sport- und Trainingsbetrieb der Vereine direkt betreffen.

Hier die relevanten Punkte:

+Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.

+ Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

+ Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.

+ Zulässig ist der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen

+ Zulässig ist das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen

+ Zulässig ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen.

Ebenso gilt:
Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von … Vereinen sind unter Einhaltung der Regelungen aus der CoronaSchVo
a) mit bis zu zwanzig Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können,
b) mit mehr als zwanzig , aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Zulassung durch die zuständigen Behörden, wenn die Sitzung  aus triftigem Grund im Monat November 2020 in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss 
erlaubt.

Vereinsgaststätten:

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt.“

Als Alternative zum fit halten in Vereinen oder Fitness-Studios bietet der SSB wieder ein Online-Angebot für zu Hause an:

„Beweg.dich@home: Wir starten wieder durch!

Der Stadtsportbund Duisburg startet in Zusammenarbeit mit der Novitas BKK erneut seine Online-Trainings „Beweg.dich@home“.

Ab Montag machen die Trainerinnen das Wohnzimmer zum Fitness-Studio. Die 45-minütigen Übungseinheiten (ohne Gerät) lassen sich auf er Plattform sportdeutschland.tv oder der Homepage des Stadtsportbundes Duisburg (www.ssb-duisburg.de) abrufen.

Trainerin Conny Zarth eröffnet am Montag um 15 Uhr das Programm mit dem Training FitnessYoga@home. Am Dienstag geht es zur gleichen Zeit mit Core-fitness@home weiter. Nach dem Neustart läuft die Fitness-Reihe jeweils Montag bis Freitag. Geplant ist das Programm erst einmal bis Ende des Jahres.

Schalten Sie ein bei beweg.dich@home auf sportdeutschland.tv.!“

Wir empfehlen die aktive Teilnahme, bzw. einfach einmal einen Blick, oder besser gesagt, einen Klick zu riskieren, wenn man beim fit halten sich nur schwer allein motivieren kann und nicht gerne „Einzelkämpfer“ ist.

Wer sich über die aktuelle Corona-Schutzverordnung informieren möchte, kann den Wortlaut unter folgendem Link abrufen:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf

Wir bitten alle Löwen, egal ob aktiv Sport treibend, oder als Funktionär oder Fan, sich strikt an die Vorgaben, insbesondere die AHAL-Regeln zu halten, um andere, aber auch sich selbst zu schützen und einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.

Insbesondere die Platzanlage des VTRipkens Sportpark im Holtkamp sollte für jede nicht zulässige Aktivität tabu sein.

So schwer es sein mag, auf Sport und Vereinsleben zu verzichten: Nur gemeinsam kommen wir durch diese Krise und können auf eine Rückkehr zu einer gewissen Normalität hoffen.

In diesem Sinne wünschen wir allen 07ern, unseren Mitgliedern, Spielern, Trainern, Betreuern, Verantwortlichen, Fans, Sponsoren, Freunden und Förderern viel Kraft und alles Gute  in den nächsten Wochen. Bleibt oder werdet wieder gesund!

Mainka