Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg zum 13.10.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg zum 13.10.2020

Die Wocheninzidenz der laborbestätigten COVID-19-Fälle hat in Duisburg den Wert 50,1 erreicht. Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat deshalb heute beschlossen, dass zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus weitere Einschränkungen erforderlich sind. Die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab dem 13.10.2020 wirksam.

Für den Duisburger Sport gilt:

Bei sportlichen Veranstaltungen wird die Anzahl der Zuschauer auf die Hälfte, also von 300 auf 150, begrenzt.

Und achten Sie selbstverständlich beim Sport auf die wichtigen geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung des Mindstabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) und setzen Sie diese im Verein gewissenhaft um!

Außerdem git:

  • Die maximale Größe für Feiern außerhalb privater Wohnungen wird ohne Ausnahme auf 25 Personen festgelegt. Wer gegen diese Vorgaben als Teilnehmer verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro belegt.
    Derjenige, der Räumlichkeiten vermietet oder eine Feier veranstaltet, die nicht den aktuellen Coronaregeln entspricht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen.
  • Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden sowie auf Märkten, soweit nicht durch andere Maßnahmen ausreichender Abstand erzielt werden kann.
  • Die maximale Gruppengröße im öffentlichen Raum beträgt fünf Personen. Dies gilt nicht nur im Freien, sondern zum Beispiel auch in Gaststätten und Restaurants. Eine größere Anzahl an Personen darf nur zusammenkommen, wenn sie einem gemeinsamen Haushalt zuzuordnen ist.

Die Stadt Duisburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger außerdem eindringlich, die AHAL-Regeln zu beachten.

Halten Sie den nötigen Abstand ein.
Achten Sie auf die Hygieneregeln. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Hust-Nies-Etikette.
Tragen Sie überall dort, wo erforderlich, eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Sorgen Sie dafür, dass geschlossene Räume, in denen sich Personen aufhalten, regelmäßig gelüftet werden.