Neue Informationen zum Sport- und Trainingsbetrieb

Neue Informationen zum Sport- und Trainingsbetrieb

Das Land Nordrhein-Westfalen hat aktuell einen neuen verpflichtenden Erlass an die Ordnungsbehörden versandt.

Für die Sportvereine wichtig:

Danach müssen alle Duisburgerinnen und Duisburger ab morgen (14.10.) bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten auch am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gleiches gilt für Zuschauer von Sportveranstaltungen an Sitz- oder Stehplätzen.

Für die Vereinsgaststätten:

Für die Gastronomie greifen ebenfalls neue Regeln: Die Öffnungszeit ist auf maximal ein Uhr morgens begrenzt. Dies gilt auch für den Verkauf von alkoholischen Getränken, beispielsweise an Trinkhallen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Land Nordrhein-Westfalen weitere Vorgaben machen wird, da der Gesamtinzidenzwert für NRW inzwischen bei fast 40 liegt. Der Stadtsportbund Duisburg beobachtet für die Sportvereine die Entwicklungen weiter, versucht Klärung bei offenen Punkten zu erreichen und informiert Sie über die aktuellen Sachlagen schnellstmöglich.